Die Schatzkammer Grundrechte sich zum vierten Mal – Veranstaltung in der Merianschule Wiesloch
Die Mensa der Merianschule platzte fast aus den Nähten. Rund 200 Besucherinnen und Besucher waren gekommen, als das Schulorchester und der Chor den Abend mit einer originellen Variante der Europa-Hymne eröffneten – ein Auftakt, der sofort deutlich machte, dass es an diesem Abend nicht um trockene Verfassungskunde gehen würde. Mit Artikel 1 des Grundgesetzes stand der erste und vielleicht wichtigste Satz unserer Verfassung im Mittelpunkt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Menschenwürde aus Kinderperspektive
Nach der Begrüßung durch Rektorin Simone Starke führte ein kurzer Film in den Abend ein. Er zeigte die Ergebnisse einer Projektwoche, in der sich Schülerinnen und Schüler der Merianschule mit ihren eigenen Vorstellungen von Menschenwürde auseinandergesetzt hatten. Was bedeutet es, geachtet zu werden? Wann fühlt man sich klein gemacht? Die Antworten der Kinder waren unmittelbar, konkret und für viele Erwachsene im Saal überraschend präzise – ein guter Beweis dafür, dass die großen Begriffe der Verfassung im Alltag anfangen.


„Das Recht, Rechte zu haben“
Nach dem Beitrag der Kinder hörten die verbleibenden rund achtzig Gäste Dr. Alessandro Bellardita zu, der über „die Essenz der Würde – das Recht, Rechte zu haben“ sprach. Bellardita, Strafrichter am Bezirksjugendschöffengericht in Karlsruhe, entfaltete das Thema in einer ideengeschichtlichen Skizze: vom Kirchenlehrer Augustinus über Immanuel Kant bis zu Hannah Arendt, von der auch die titelgebende Formel stammt.
Besonders eindrücklich wurde sein Vortrag dort, wo er die Philosophie mit der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes verknüpfte. Bellardita erinnerte an den Streit im Parlamentarischen Rat um die Todesstrafe. Kurz zuvor war eine Mutter, die ihre Kinder getötet hatte, zum Tode verurteilt worden. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurde die Todesstrafe abgeschafft – sie verstößt gegen die Menschenwürde. Die verurteilte Mutter musste zwar eine lange Gefängnisstrafe verbüßen, war aber die erste Person, die von der neuen Verfassung profitierte. Ein Beispiel, das zeigt: Grundrechte sind keine Sonntagsreden, sie entscheiden über konkrete Lebenswege.
Nachdrücklich wies Bellardita auf den zweiten Satz von Artikel 1 hin, der oft übersehen wird: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Menschenwürde ist damit nicht nur ein Abwehrrecht gegen den Staat, sondern ein Auftrag an ihn.



Menschenrechtspolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Nach der Pause sorgten zunächst zwei Schüler des Ottheinrich-Gymnasiums mit einer kabarettistischen Einlage zum Verständnis von Menschenwürde für Heiterkeit – und für Nachdenklichkeit. Anschließend sprach Lars Castellucci über seine Arbeit als Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, ein Amt, das er seit gut einem Jahr innehat.
Was er aus den berüchtigten Migrantenlagern in Libyen berichtete, erschütterte auch die Wieslocher Zuhörerinnen und Zuhörer. Castellucci machte deutlich, wie weit die Wirklichkeit an vielen Orten der Welt von dem entfernt ist, was Artikel 1 verspricht – und wie sehr es darauf ankommt, dass Staaten und Zivilgesellschaft diesen Abstand nicht als Normalität hinnehmen.
Podium: Gefährdungen und Errungenschaften
Zum Abschluss diskutierten Castellucci und Bellardita unter der Leitung von Alexandra Kemmerer vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht über die vielfältigen aktuellen Gefährdungen der Menschenrechte. Bei aller Sorge blieb das Gespräch nicht beim Alarmismus stehen: Beide betonten die immense Bedeutung der zahlreichen Institutionen und Regelwerke, die in den vergangenen Jahrzehnten geschaffen wurden. Ihr Wert könne gar nicht überschätzt werden – gerade weil sie so selbstverständlich geworden sind, dass man sie erst vermisst, wenn sie fehlen.
Am Ende des Abends dankte die Projektleitung besonders Alexandra Kemmerer, die mit ihrem Team am Max-Planck-Institut entscheidende Impulse für die Gestaltung der Reihe liefert – und dies auch weiterhin tun wird.
Wie es weitergeht
Die „Schatzkammer Grundrechte“ wird in den kommenden zwei bis drei Jahren jedes einzelne Grundrecht in einer eigenen Veranstaltung vorstellen. Die nächste Etappe führt ins Psychiatrische Zentrum Nordbaden: Am 19. August geht es in der Festhalle um Artikel 2 – das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Ort, der für dieses Grundrecht kaum passender gewählt sein könnte.
Die Reihe „Schatzkammer Grundrechte“ ist ein Projekt des Bündnisses für Demokratie & Toleranz Wiesloch e.V. Projektleitung: Wolfgang Widder, Oriana Gradl und Wolfgang Meny. Gefördert wird die Reihe von der Partnerschaft für Demokratie Wiesloch – einer von rund 300 Partnerschaften in deutschen Städten und Gemeinden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Alle Grundlageninformationen samt Programmheft: www.schatzkammer-grundrechte.de

