Die aktuelle Debatte um “Corona-Einschränkungen” krankt unseres Erachtens daran, dass – wissentlich oder unwissentlich – zwei Fragestellungen miteinander vermischt werden:
- Ist die Bedrohung durch das Coronavirus tatsächlich so schwerwiegend, dass die Ausrufung einer Pandemie gerechtfertigt war?
- Wird “Corona” von den politisch Handelnden dazu missbraucht, um Freiheitsrechte einzuschränken?
Wir sind der Ansicht, dass in unserem demokratischen Rechtsstaat die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden überwiegend und mehrheitlich im Interesse des Gemeinwohls handeln.
Anders ausgedrückt: Unsere Haltung gegenüber dem Staat, seinen Institutionen und den handelnden Personen ist nicht geprägt von grundsätzlichem Misstrauen.
Ausgehend von dieser Prämisse reduziert sich der Fragenkomplex rund um Corona auf “graduelle” Fragen, wie etwa:
- Waren und sind die “Corona-Einschränkungen” dem Ausmaß der Bedrohung angemessen?
- Hätte man z.B. auf die Schließung von Schulen oder Geschäften verzichten können?
Diese und andere Fragen sind berechtigt und sollen leidenschaftlich diskutiert werden.
Ausgehend von der obigen Überzeugung stellt sich jedoch nicht die Frage, ob Freiheitsrechte und Grundrechte akut und dauerhaft bedroht sind.
Daher sehen wir auch keine Notwendigkeit für eine neue “Freiheitsbewegung”, wie die Partei “Widerstand2020” eine zu sein beansprucht.
Gleichwohl ist das Recht, eine Partei zu gründen, ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht.1
In ihrer Satzung bekennt sich die Partei “Widerstand2020” zum demokratischen Rechtsstaat und lehnt “totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art” entschieden ab.2
Auf der anderen Seite rufen die Gründer und Protagonisten zum Widerstand gegen die etablierte Politik auf und pflegen den Kontakt zum “Verschwörungsunternehmer” Ken Jebsen.3
So muss sich erst noch zeigen, welchen Weg die Partei “Widerstand2020” nimmt. Ein Parteiprogramm existiert bislang nicht.
Wir werden die Entwicklung kritisch begleiten, uns in dieser Gruppe jedoch nicht aktiv engagieren.
1 Art. 21 Grundgesetz
2 §1 der Satzung vom 21.4.2020; siehe https://www.widerstand2020.de/satzung.html
3 https://www.youtube.com/watch?v=eHemOBO9un4